Cookie Consent by Free Privacy Policy Generator Update cookies preferences
  • Beratung - Erstgespräch

    Wir machen uns ein Bild von Ihrer Fehlstellung oder Ihren Beschwerden und klären Sie auf, ob und in welcher Art eine kieferorthopädische Behandlung notwendig ist. Sie werden außerdem über die anfallenden Behandlungskosten und die voraussichtliche Behandlungsdauer informiert.

  • Erstellung einer genauen Diagnose

    Zur Erstellung einer genauen Diagnose ist eine Aufnahme von Befunden (Panorama-, Fernröntgen, Fotos, Scans und Kiefergelenksuntersuchung) notwendig. Diese Befunde werden von uns ausgewertet, der Behandlungsplan wird erstellt. In einer weiteren Sitzung werden die Behandlungsmöglichkeiten mit Ihnen gemeinsam besprochen und diskutiert. Die Kosten für die Planung sind in den Behandlungskosten inkludiert.

  • Behandlungskosten

    Auf Basis eines individuellen kieferorthopädischen Behandlungsplans wird im Rahmen eines Erstgespräches das Kostenangebot vorgelegt.


    Kostenfixierung vor Behandlungsstart

    Für festsitzende Zahnspangen wird ein Gesamttarif VOR Behandlungsstart angeboten. Die Kostenwerden auf einzelne Behandlungsabschnitte aufgeteilt. Ebenso bieten wir abnehmbare Zahnspangen zu Fixpreisen an.


    Familienbonus

    Besondere Angebote bieten wir an, wenn mehrere Familienmitglieder bei uns behandelt werden.


    Ratenzahlung

    Auf Wunsch können Sie mit uns eine Ratenzahlung über den Behandlungszeitraum vereinbaren.


    Rückerstattung durch die Krankenkasse

    Wenn eine Fehlstellung nach IOTN 4 oder 5 vorliegt, sind die Voraussetzungen für die Rückerstattung durch die Krankenkasse gegeben. Die Praxis Smiledesign (DDr. Gelder) ist von allen Krankenkassen als Wahlarzt für diese Art von Fehlstellungen zugelassen. Der Wahlarzttarif für eine festsitzende kieferorthopädische Behandlung für Patienten im Alter zwischen 11 und 18 Jahren liegt zwischen € 5.800,– bis € 6.800,–. Die Rückvergütung durch die Krankenkasse im Falle einer IOTN 4 oder 5 Klassifizierung liegt bei € 3.000,– bis € 4.164,–. Auch mindere Schweregrade sind in vielen Fällen behandlungswürdig. Die Höhe der Bezuschussung durch die Krankenkassen wird von diesen im Einzelfall nach Befundaufnahme und Antragstellung festgelegt. Für Behandlungen bei Kindern im Wechselgebiss (noch Milchzähne im Mund) gelten unterschiedliche Regeln der Rückerstattung je nach Versicherungsträger.


    Rückerstattung für Erwachsene

    Für Erwachsene ab 18 Jahren gelten unterschiedliche Regeln der Rückerstattung je nach Versicherungsträger. Im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches erstellen wir Ihren individuellen Heilkostenplan und informieren Sie über die möglichen Zuschüsse durch Ihre Krankenkasse. Die Krankenfürsorgeanstalten gewähren wie bisher teils großzügige Zuschüsse zu den Behandlungskosten.

Kontaktieren Sie uns für einen Termin
Share by: